Polizei: Ein Strafzettel musste für den Autofahrer sein!

 Lügen der Polizei klappten nicht  und dann wurde das Autofahren bei „GELB“ über die Ampel bestraft
Die Polizisten hielten dieses Auto in der Düsseldorf abends um 22.30 h an, nachdem der Autofahrer von der Grafenberger Allee in die Rethelstraße abgebogen war. Der Fahrer hatte die Ampel  bei „Gelb“ überquert, niemand behindert und nichts beschädigt, aber bekam eine Lüge als Beschuldigung von jungen Polizisten zu hören. Sie unterstellten ihm die Ordnungswidrigkeit, bei „rot“ über die Ampel gefahren zu sein, was der Beifahrer widerlegen konnte – glücklicherweise!
Ansonsten hätte er keine Chance gehabt und der Führerschein wäre weg gewesen; denn gegen die Aussagen von zwei Polizisten hat man kaum eine Chance!  Dennoch waren die Polizisten damit nicht zufrieden, denn die jungen Polizisten wollten einen Strafzettel bewirken – denn sie sollen anscheinend Punkte dafür  bekommen, was ihrem Aufstieg bei der Polizei gut tut.  Daher führten sie dann einen Alkoholtest durch, obwohl der Fahrer Alkoholkonsum verneint hatte. So ging es negativ aus, aber da die Polizisten unbedingt eine Strafe dem Mann geben wollten, fanden Sie eine Lösung. Eine Geldbuße über 25 € und neue Punkte wurden erzielt.
Der jetzige Grund: Gelb über die Ampel! Wie kann denn das sein? Hierfür existiert in der Straßenverkehrsordnung (StVO) tatsächlich eine Bestrafung nach § 37, Abs. 2, was nicht zu verstehen ist. Dort steht: Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Was heißt das? Wenn „gelb“ erscheint, muss dadurch immer und vor der Ampel angehalten werden, egal wie weit man ihr weg ist oder ob eine Vollbremsung gemacht werden muss?! Schadensrisiko und Sicherheit zählt also nicht? Warum gibt es dann überhaupt „gelb“? Warum existiert solch eine Verordnung überhaupt und  was soll dadurch bewirkt werden?

Gewalttätige Polizei – Fussgänger lief bei roter Ampel

Fußgänger wurde nach Straßenüberquerung bei „ROT“
gewalttätig  festgehalten und bestraft, obwohl kein Auto fuhr
Die Fußgängerin hatte es terminlich sehr eilig und wollte die notwendige Straßenbahn erreichen. Eine Straße hatte die Frau in Düsseldorf noch zu überqueren. Diese und die dortige Fußgängerampel kannte sie sehr gut und wusste, wie die Schaltung war. So überquerte sie bei „rot“ die erste Hälfte der Straße, da dort kein Auto durchfuhr. Die 2. Hälfte überquerte sie dann, als dort auch kein Auto mehr kam. Sie lief zwar bei „rot“ über die Ampel, aber es war ja alles glatt gelaufen und die Straßenbahn stand noch. Dennoch hatte ihre Aktion einen Polizisten, ein Polizeihauptkommissar, der es zufällig gesehen hatte, erheblich gestört. Er hatte kein Verständnis, sondern sah es als widerrechtlich und hatte sie bei ihrer Überquerung von hinten beschimpft. Dies hatte sie aber nicht mitbekommen und als die Fußgängerampel auf „grün“ umstellte, beeilte er sich, die Frau noch zu erwischen. Er schaffte es und zwang sie mit gewalttätiger Aktion stehen zu bleiben. Dies tat der Frau weh, da er sie extrem an beiden Armen festhielt, wodurch sie auch ihre Straßenbahn und Termin verpasste. Dann musste sie nicht nur ihren Personalausweis zeigen, sondern bekam ausdrücklich genannt, dass sie widerrechtlich die Straße  überquert hatte und damit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hätte. Bei ihrer Frage nach dem Paragraphen, nannte er die Falschaussage, dass die Frau gegen § 2 der StVO verstoßen hätte. Sie spürte, dass dies erfunden war und zudem sah sie die Androhung als grundlos. Sie war erwachsen und wusste, was sie getan hatte. Nichts mit Risiko oder anderen zu schaden!
Daher wollte sie die zuerst erwähnte Geldbuße nicht bezahlen, so dass der Polizist ihr mitteilte, dass sie mit auf das Polizeirevier kommen müsste. Dies wollte sie wirklich nicht und wegen ihrer ersten Weigerung, die geforderte Geldbuße zu bezahlen, verlangte er jetzt nicht nur 5 €, sondern 10 €, was in Ausnahmefällen anscheinend möglich ist. Warum tatsächlich?!
Polizisten sind für Ordnung und Sicherheit der Bürger zuständig und es war doch alles in Ordnung und gefährdet war auch niemand. Warum also eine Bestrafung? Traut man einem Erwachsenen nicht mehr zu, dass er sieht, wann er über eine Straße laufen kann? Zudem war es eine Ausnahme. Da diese Fußgängerin sehr ärgerlich über die Reaktion und die Handgreiflichkeit des Polizisten war, schrieb sie aufgrund ihrer guten juristischen Kompetenz eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Gewaltanwendung an das Polizeipräsidium und beschwerte sich über das Vorgehen des PHK. Es kam eine Reaktion in der Weise zustande, dass man diesen strafrechtlichen Vorwürfen nachgeht und eine Prüfung durch das Kriminalkommissariat einleiten würde. Es wurde zwar um Geduld für die Angelegenheit gebeten, aber nach 14 Monaten war immer noch keine Nachricht über den Ausgang der Prüfung der Fußgängerin mitgeteilt worden. Wie darf man dieses unverständliche Verhalten insgesamt sehen? Traut man einem erwachsenen Fußgänger nicht mehr zu, eine Straße ungefährdet zu überqueren? Nur mit Fußgängerampel oder Zebrastreifen? War dies ein Ausnahmefall? Wo soll das hinführen?