Unverständlicher Strafzettel durch Versehen beim Parken

Parken mit einem Autorad auf dem Gehweg gibt Bestrafung, obwohl es keine Behinderung darstellte

Es stellte nur ein Versehen dar, indem unabsichtlich ein Rad des Autos auf dem Gehweg war und niemand behinderte, aber es wurde rechtlich als widerrechtliches Parken auf dem Gehweg definiert. Tatsächlich?! Das Auto parkte doch auf der Straße, was verkehrsrechtlich zulässig war. Ja, aber dieses eine Autorad auf dem Gehweg machte es aus, obwohl dieser Gehweg 1,30 m breit war, was die rechtlich notwendige Restgehwegbreite beim Parken des Fahrzeugs von 1,20 m für Fußgänger erfüllt. Trotz des Rades war der Gehweg also breit genug, um auch von einem Rollstuhl oder Kinderwagen benutzt zu werden. Warum war das Parken doch nicht zugelassen und das Versehen toleriert worden?

Ganz einfach: Nach unserem Recht fehlte eine Ausnahmegenehmigung, dass das Parken auf diesem Gehweg erlaubt ist. Diese Sonderregelung lag in Düsseldorf nicht vor. Fakten sprachen zwar für den Autofahrer, aber es konnte kein aktuelles Gesetz herangezogen werden, um ihn straffrei zu belassen. Das Wort Verständnis kannte dieser Polizist angeblich nicht. Am Rande sei erwähnt, dass dieser Gehweg fast nie benutzt wird, sondern der gegenüberliegende, noch breitere Gehweg. Die Bestrafung stellte 20 € dar und konnte nicht begriffen werden; denn der Gehweg war breit genug und das Auto war keine Behinderung – weder für Fahrzeuge, noch für Fußgänger!

 

Bei „Rot“ über die Ampel ist für Fussgänger immer verboten

Bei „ROT“ über die Ampel ist für Fußgänger immer verboten –
auch wenn  die Straße frei und wegen Baustelle kaum befahren ist
Diese Fußgängerin hatte am Nachmittag um 15 h einen wichtigen Termin und war 5 Minuten vorher am Beginn der Königsallee in Düsseldorf dabei die Straße zu überqueren. Es stand dort zwar eine Fußgängerampel auf „rot“, aber da dort wegen der Baustelle fast kein Auto fuhr, lief sie dennoch darüber. Als sie gerade startete, sah sie einen Polizisten auf der anderen Seite, aber lief dennoch weiter. Dieser Polizeihauptkommissar hatte aber kein Verständnis dafür, sondern er wartete auf  die Frau und hielt sie nach der Überquerung einfach fest – aggressiv mit beiden Händen. Sie konnte sich nicht wehren und es tat nicht nur sehr weh, sondern er ließ sie erst los, als sie gestand, etwas Widerrechtliches getan zu haben und bereit war, ihren Personalausweis zu zeigen. Ihr „warum“ interessierte ihn nicht und hatte auch kein Verständnis für ihre Eile. Sie war ärgerlich darüber, nannte ihren Termin als Grund, was er aber nicht interessierte, obwohl sie die Dringlichkeit äußerte. Telefonieren wurde auch nicht erlaubt und so konnte sie den Termin weder einhalten, noch  verschieben.

Der Polizist verlangte überraschenderweise keine sofortige Bezahlung von 5 €, was sie wunderte. Diese widerrechtliche Tat könnte ja vergessen bzw. erlassen werden, aber sie erlebte das krasse Gegenteil. Denn nach 3 Wochen ging ihr ein Bußgeldbescheid über 33,50 € zu. Nicht zu fassen! Sie wurde darin nicht nur aufgefordert die Geldbuße wegen „Missachtung als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage“ von 5 € zu bezahlen, sondern 25 – €  für „Kosten des Verfahrens“ und 3,50 € für die Verwaltung wurden auch verlangt.

Was sollte das? Warum nicht nur 5 €, sondern diese zusätzlichen Kosten? Warum hat dieser Polizist überhaupt eine Bestrafung durchgeführt? Verständnis- und rücksichtslos?! Warum ging er diesen langen bürokratischen Weg?  Durch Kontaktaufnahme der Fußgängerin mit dem Sachbearbeiter der Stadtverwaltung kam eine realistische Reaktion zustande. Da dieser weder die Aktion des Polizisten, noch die übertriebene Forderung verstehen konnte, musste die Betroffene nur 5 €,  also  die Geldbuße, bezahlen.

Polizei: Ein Strafzettel musste für den Autofahrer sein!

 Lügen der Polizei klappten nicht  und dann wurde das Autofahren bei „GELB“ über die Ampel bestraft
Die Polizisten hielten dieses Auto in der Düsseldorf abends um 22.30 h an, nachdem der Autofahrer von der Grafenberger Allee in die Rethelstraße abgebogen war. Der Fahrer hatte die Ampel  bei „Gelb“ überquert, niemand behindert und nichts beschädigt, aber bekam eine Lüge als Beschuldigung von jungen Polizisten zu hören. Sie unterstellten ihm die Ordnungswidrigkeit, bei „rot“ über die Ampel gefahren zu sein, was der Beifahrer widerlegen konnte – glücklicherweise!
Ansonsten hätte er keine Chance gehabt und der Führerschein wäre weg gewesen; denn gegen die Aussagen von zwei Polizisten hat man kaum eine Chance!  Dennoch waren die Polizisten damit nicht zufrieden, denn die jungen Polizisten wollten einen Strafzettel bewirken – denn sie sollen anscheinend Punkte dafür  bekommen, was ihrem Aufstieg bei der Polizei gut tut.  Daher führten sie dann einen Alkoholtest durch, obwohl der Fahrer Alkoholkonsum verneint hatte. So ging es negativ aus, aber da die Polizisten unbedingt eine Strafe dem Mann geben wollten, fanden Sie eine Lösung. Eine Geldbuße über 25 € und neue Punkte wurden erzielt.
Der jetzige Grund: Gelb über die Ampel! Wie kann denn das sein? Hierfür existiert in der Straßenverkehrsordnung (StVO) tatsächlich eine Bestrafung nach § 37, Abs. 2, was nicht zu verstehen ist. Dort steht: Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Was heißt das? Wenn „gelb“ erscheint, muss dadurch immer und vor der Ampel angehalten werden, egal wie weit man ihr weg ist oder ob eine Vollbremsung gemacht werden muss?! Schadensrisiko und Sicherheit zählt also nicht? Warum gibt es dann überhaupt „gelb“? Warum existiert solch eine Verordnung überhaupt und  was soll dadurch bewirkt werden?

Gewalttätige Polizei – Fussgänger lief bei roter Ampel

Fußgänger wurde nach Straßenüberquerung bei „ROT“
gewalttätig  festgehalten und bestraft, obwohl kein Auto fuhr
Die Fußgängerin hatte es terminlich sehr eilig und wollte die notwendige Straßenbahn erreichen. Eine Straße hatte die Frau in Düsseldorf noch zu überqueren. Diese und die dortige Fußgängerampel kannte sie sehr gut und wusste, wie die Schaltung war. So überquerte sie bei „rot“ die erste Hälfte der Straße, da dort kein Auto durchfuhr. Die 2. Hälfte überquerte sie dann, als dort auch kein Auto mehr kam. Sie lief zwar bei „rot“ über die Ampel, aber es war ja alles glatt gelaufen und die Straßenbahn stand noch. Dennoch hatte ihre Aktion einen Polizisten, ein Polizeihauptkommissar, der es zufällig gesehen hatte, erheblich gestört. Er hatte kein Verständnis, sondern sah es als widerrechtlich und hatte sie bei ihrer Überquerung von hinten beschimpft. Dies hatte sie aber nicht mitbekommen und als die Fußgängerampel auf „grün“ umstellte, beeilte er sich, die Frau noch zu erwischen. Er schaffte es und zwang sie mit gewalttätiger Aktion stehen zu bleiben. Dies tat der Frau weh, da er sie extrem an beiden Armen festhielt, wodurch sie auch ihre Straßenbahn und Termin verpasste. Dann musste sie nicht nur ihren Personalausweis zeigen, sondern bekam ausdrücklich genannt, dass sie widerrechtlich die Straße  überquert hatte und damit gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hätte. Bei ihrer Frage nach dem Paragraphen, nannte er die Falschaussage, dass die Frau gegen § 2 der StVO verstoßen hätte. Sie spürte, dass dies erfunden war und zudem sah sie die Androhung als grundlos. Sie war erwachsen und wusste, was sie getan hatte. Nichts mit Risiko oder anderen zu schaden!
Daher wollte sie die zuerst erwähnte Geldbuße nicht bezahlen, so dass der Polizist ihr mitteilte, dass sie mit auf das Polizeirevier kommen müsste. Dies wollte sie wirklich nicht und wegen ihrer ersten Weigerung, die geforderte Geldbuße zu bezahlen, verlangte er jetzt nicht nur 5 €, sondern 10 €, was in Ausnahmefällen anscheinend möglich ist. Warum tatsächlich?!
Polizisten sind für Ordnung und Sicherheit der Bürger zuständig und es war doch alles in Ordnung und gefährdet war auch niemand. Warum also eine Bestrafung? Traut man einem Erwachsenen nicht mehr zu, dass er sieht, wann er über eine Straße laufen kann? Zudem war es eine Ausnahme. Da diese Fußgängerin sehr ärgerlich über die Reaktion und die Handgreiflichkeit des Polizisten war, schrieb sie aufgrund ihrer guten juristischen Kompetenz eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Gewaltanwendung an das Polizeipräsidium und beschwerte sich über das Vorgehen des PHK. Es kam eine Reaktion in der Weise zustande, dass man diesen strafrechtlichen Vorwürfen nachgeht und eine Prüfung durch das Kriminalkommissariat einleiten würde. Es wurde zwar um Geduld für die Angelegenheit gebeten, aber nach 14 Monaten war immer noch keine Nachricht über den Ausgang der Prüfung der Fußgängerin mitgeteilt worden. Wie darf man dieses unverständliche Verhalten insgesamt sehen? Traut man einem erwachsenen Fußgänger nicht mehr zu, eine Straße ungefährdet zu überqueren? Nur mit Fußgängerampel oder Zebrastreifen? War dies ein Ausnahmefall? Wo soll das hinführen?