Polizei: Ein Strafzettel musste für den Autofahrer sein!

 Lügen der Polizei klappten nicht  und dann wurde das Autofahren bei „GELB“ über die Ampel bestraft
Die Polizisten hielten dieses Auto in der Düsseldorf abends um 22.30 h an, nachdem der Autofahrer von der Grafenberger Allee in die Rethelstraße abgebogen war. Der Fahrer hatte die Ampel  bei „Gelb“ überquert, niemand behindert und nichts beschädigt, aber bekam eine Lüge als Beschuldigung von jungen Polizisten zu hören. Sie unterstellten ihm die Ordnungswidrigkeit, bei „rot“ über die Ampel gefahren zu sein, was der Beifahrer widerlegen konnte – glücklicherweise!
Ansonsten hätte er keine Chance gehabt und der Führerschein wäre weg gewesen; denn gegen die Aussagen von zwei Polizisten hat man kaum eine Chance!  Dennoch waren die Polizisten damit nicht zufrieden, denn die jungen Polizisten wollten einen Strafzettel bewirken – denn sie sollen anscheinend Punkte dafür  bekommen, was ihrem Aufstieg bei der Polizei gut tut.  Daher führten sie dann einen Alkoholtest durch, obwohl der Fahrer Alkoholkonsum verneint hatte. So ging es negativ aus, aber da die Polizisten unbedingt eine Strafe dem Mann geben wollten, fanden Sie eine Lösung. Eine Geldbuße über 25 € und neue Punkte wurden erzielt.
Der jetzige Grund: Gelb über die Ampel! Wie kann denn das sein? Hierfür existiert in der Straßenverkehrsordnung (StVO) tatsächlich eine Bestrafung nach § 37, Abs. 2, was nicht zu verstehen ist. Dort steht: Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Was heißt das? Wenn „gelb“ erscheint, muss dadurch immer und vor der Ampel angehalten werden, egal wie weit man ihr weg ist oder ob eine Vollbremsung gemacht werden muss?! Schadensrisiko und Sicherheit zählt also nicht? Warum gibt es dann überhaupt „gelb“? Warum existiert solch eine Verordnung überhaupt und  was soll dadurch bewirkt werden?

Ihre Nachricht / Ihr Kommentar